Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Haftung für Informationen
Unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit erfolgt auf Grundlage der uns vom Auftraggeber oder anderen auskunftsberechtigten Personen übermittelten Informationen. Für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr. Änderungen, Irrtümer sowie Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. - Zustandekommen des Maklervertrags
Ein Maklervertrag kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Leistungen zustande, insbesondere auf Grundlage des Ihnen vorliegenden Exposés, dessen Bedingungen oder durch von uns erteilte Auskünfte. - Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Unsere Nachweis- und Vermittlungstätigkeit sowie alle überlassenen Unterlagen (z. B. Exposés) sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei unbefugter Weitergabe an Dritte ohne unsere vorherige Zustimmung verpflichtet sich der Empfänger zur Zahlung der ortsüblichen bzw. vereinbarten Provision, sofern der Dritte das Geschäft ohne Abschluss eines Maklervertrags mit uns tätigt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. - Doppeltätigkeit
Sofern keine Interessenkollision besteht, sind wir berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei entgeltlich tätig zu werden. - Abweichende Vertragsgestaltung
Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn anstelle des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein wirtschaftlich gleichwertiges oder vergleichbares Geschäft zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt). - Entstehung und Fälligkeit der Provision
Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig mit dem wirksamen Abschluss des Hauptvertrages sowie ggf. mit Eintritt aufschiebender Bedingungen oder bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das auf unsere Maklertätigkeit zurückzuführen ist. Die vereinbarten Erwerbs- oder Nutzungsbedingungen sind uns vom Vertragspartner mitzuteilen. - Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Die Aufrechnung oder Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber unserer Provisionsforderung ist ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. - Vorkenntnis des Kunden
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns hierüber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Nachweises oder Exposés, schriftlich zu informieren. Unterbleibt diese Mitteilung, sind uns die dadurch entstandenen Aufwendungen im Wege des Schadensersatzes zu erstatten. - Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Maklers. - Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.